Rechtsprechung
BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13, 1 BvR 132/13, 1 BvR 133/13, 1 BvR 145/13, 1 BvR 147/13, 1 BvR 154/13, 1 BvR 162/13, 1 BvR 163/13, 1 BvR 164/13, 1 BvR 165/13, 1 BvR 166/13, 1 BvR 167/13, 1 BvR 168/13, 1 BvR 169/13, 1 BvR 170/13, 1 BvR 171/13, 1 BvR 172/13, 1 BvR 173/13, 1 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Begründung - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Begründung
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Begründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 327
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (39)
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ), wobei es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist, zu entscheiden, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 50, 57 ).Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht nur, dass die Ungleichbehandlung an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpft, sondern verlangt auch für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ).
Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 93, 386 ; 99, 367 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 129, 49 ).
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, wobei sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen umso mehr verschärfen, je weniger die Merkmale für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich auch aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ).
Im Übrigen hängt das Maß der Bindung unter anderem davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 127, 263 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 93, 386 ; 99, 367 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 129, 49 ).Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, wobei sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen umso mehr verschärfen, je weniger die Merkmale für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich auch aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ).
Im Übrigen hängt das Maß der Bindung unter anderem davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 127, 263 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).So ist für Steuer- und Abgabevorschriften seit langem anerkannt, dass sie nur dann an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind, wenn sie in einem engen Zusammenhang zur Ausübung eines Berufes stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 98, 83 ; 110, 274 ).
Die Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe zum Beispiel berührt Art. 12 Abs. 1 GG nicht, da sie weder infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht noch objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennen lässt; sie soll nach der Intention des Gesetzgebers nicht etwa den Entschluss zur Wahl oder gar Ausübung eines Berufes im Bereich der Vermarktung von Werken der Kunst oder Publizistik steuern und hat auch schon wegen ihrer geringen Höhe objektiv keine berufspolitische Wirkung (vgl. BVerfGE 75, 108 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ), wobei es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist, zu entscheiden, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 50, 57 ).Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Allerdings darf das Maß der Ungleichbehandlung die Grenzen, die dem Gesetzgeber gezogen sind, nicht überschreiten (vgl. BVerfGE 100, 59 ).Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts ist dabei dem Gesetzgeber wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen, die nur einer eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerfGE 81, 156 ).Das Bundesverfassungsgericht kann insbesondere nicht prüfen, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 81, 156 ; 89, 365 ).
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht nur, dass die Ungleichbehandlung an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpft, sondern verlangt auch für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ).Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, wobei sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen umso mehr verschärfen, je weniger die Merkmale für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 93, 386 ; 99, 367 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 129, 49 ).Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört auch, dass der Beschwerdeführer seine gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit ausreichend substantiiert (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 79, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12, juris, Rn. 5).Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ), wobei es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist, zu entscheiden, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 50, 57 ).
- BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer …
Auszug aus BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört auch, dass der Beschwerdeführer seine gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit ausreichend substantiiert (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 79, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12, juris, Rn. 5).Die bloße Behauptung oder Versicherung des Beschwerdeführers reicht dazu nicht aus (vgl. BVerfGE 83, 162 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12 -, a.a.O., Rn. 5).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
Landesrechtliche Abfallabgabe
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
- BVerfG, 13.03.2001 - 1 BvR 1265/96
Keine Grundrechtsverletzung durch Nichteinbeziehung des Ehepartners eines …
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97
Bananenmarktordnung
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden …
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R
Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen
- BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen …
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R
Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?
Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufes (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 f = Juris RdNr 18;… BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) . - BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R
Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?
Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufs (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 = Juris RdNr 18;… BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) . - BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15
Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der …
Es bedarf demnach einer umfassenden einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Rechtslage (vgl. BVerfGK 20, 327 ).
- BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit …
Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Steuer- und Abgabevorschriften nur dann an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, wenn sie in einem engen Zusammenhang zur Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 - BVerfGK 20, 327 RdNr 18 mwN) . - BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14
Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch …
Die Begründung von Verfassungsbeschwerden erfordert eine substantiierte Auseinandersetzung mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht und mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts (BVerfGK 20, 327 ). - LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
Mangels objektiv berufsregelnder Tendenz des Beitragszuschlags hinsichtlich Wahl oder Ausübung des Berufs ist auch der Schutzbereich des Grundrechts auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG nicht tangiert (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2009 - L 6 U 1859/08 - Juris RdNr. 40; BSG, Urteil vom 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R - Juris RdNr. 21; BVerfG, Beschluss vom 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87 - Juris RdNr. 47; BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr.18).Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 11 m.w.N.); er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen, wobei es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist, zu entscheiden, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (…vgl. BVerfG, a.a.O.).
Differenzierungen sind zulässig, bedürfen aber stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 12).
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 13).
Dabei ist dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen, die nur einer eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 14).
Nicht zu prüfen ist insbesondere, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 14).
Ferner ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen damit verbundener unvermeidlicher Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG. Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 15), sofern eintretende Härten und Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, der Verstoß nicht sehr intensiv ist oder Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sind (…vgl. BVerfG, a.a.O.).
- BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 3237/13
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Befreiung vom …
b) Die Verfassungsbeschwerde genügt ferner nicht dem Erfordernis einer umfassenden einfach- und verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Rechtslage (vgl. BVerfGK 20, 327 ). - BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufes (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 f = Juris RdNr 18;… BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) . - LSG Bayern, 18.04.2018 - L 2 U 421/16
Prüfungsmaßstab der Rechtmäßigkeit von Gefahrtarifen
Mangels objektiv berufsregelnder Tendenz der Beiträge bzw. der Gefahrtarifgestaltung hinsichtlich Wahl oder Ausübung des Berufs ist schon der Schutzbereich des Grundrechts auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG nicht tangiert (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R - Juris RdNr. 21; BVerfG, Beschluss vom 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87 - Juris RdNr. 47; BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr.18).Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 11 m.w.N.); er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen, wobei es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist, zu entscheiden, welche Merkmale er beim Vergleich von Lebenssachverhalten als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (…vgl. BVerfG, a.a.O.).
Differenzierungen sind zulässig, bedürfen aber stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 12).
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 13).
Auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrecht ist dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen, die nur einer eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 14).
Nicht zu prüfen ist insbesondere, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 14).
Außerdem ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen damit verbundener unvermeidlicher Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 BvR 131/13 - Juris RdNr. 15).
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufes (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 f = Juris RdNr 18;… BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) . - BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
- BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit um die …
- BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 4/22 R
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit …
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweitung der Besteuerung …
- BSG, 20.07.2023 - B 12 R 15/21 R
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit …
- BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14
Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an …
- BSG, 07.06.2019 - B 12 KR 8/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarpflegefachkräften in …
- BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 984/17
Unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung bei Versagung der …
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16
Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer …
- BSG, 07.06.2019 - B 12 R 7/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarpflegefachkräften in …
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
- VG Würzburg, 02.07.2015 - W 3 K 14.648
Erstattung von Sachaufwandskosten und Anerkennung von Förderungsleistungen
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 20/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
- BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 6/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u. a. wegen fehlender …
- BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
Anspruchsverwirkung, Aussetzungszinsen, Verfahrensdauer, Gewährleistungen
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11
Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen …
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 5/19 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16
Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im …
- BSG, 04.06.2019 - B 12 KR 14/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 14/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
- VG Würzburg, 15.01.2015 - W 3 K 14.589
Kindertagespflege; statthafte Klageart bei vertraglicher Rechtsgrundlage; …
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - L 8 R 234/15
"Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei …
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 8 R 233/15
"Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig
- BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer; …
- LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 110/16
Feststellung einer Krankenversicherungspflicht; Versicherungszwang und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 763/10
Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung von Kindern als …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 25/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 158/12
- BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12
Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung …
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes - …
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung …
- OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15
Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber …
- BVerfG, 09.08.2018 - 1 BvR 1981/16
Kein originärer staatlicher Leistungsanspruch auf die Bereitstellung veganer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20
Globalantrag - Bestimmtheit eines Antrags - notwendige thematische Eingrenzung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 302/16
Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige …
- BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17
Keine hinreichende Darlegung einer Divergenz höchstrichterlicher Rechtsprechung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 8 R 702/16
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Steuerfachwirt und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 132/16
Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige …
- LSG Sachsen, 18.06.2015 - L 3 AL 110/13
Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Anwartschaftszeit; Arbeitslosengeld; …
- LSG Bayern, 19.08.2020 - L 20 KR 412/19
Krankenversicherung: Kein Anspruch auf künstliche Befruchtung lesbischer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 8 R 930/16
Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht des Chefredakteurs einer …
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 8/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Kostenentscheidung; selbstständiger …
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 3/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdefrist; rechtliches Gehör; …
- VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 38/16
Kommunalwahl; Unterstützungsunterschriften; Verfassungsbeschwerde unzulässig; …
- BVerfG, 15.06.2020 - 1 BvR 2843/18
Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren …
- SG Karlsruhe, 20.09.2019 - S 6 KR 3579/17
Krankenversicherung - Zuzahlung - Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft …
- VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17
Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarpflegekraft - Tätigkeit im …
- BSG, 17.03.2017 - B 12 R 45/16 B
Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige …
- BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20
Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes …
- VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 29/17
Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde (§ 20 Abs 1 S 2, § 46 VerfGGBbg ) gegen …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge; …
- LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung - …
- VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
- VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 17/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - L 9 KR 302/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 8 BA 117/20
Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung …
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 11 KR 701/16
Kein Ausstieg aus der GKV
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2022 - L 9 BA 3554/20
- LSG Sachsen, 20.10.2016 - L 3 AL 53/14
Arbeitslosengeld; Praxisintegrierter dualer Studiengang; Nichterfüllung der …
- LSG Baden-Württemberg, 08.12.2016 - L 4 P 4532/15
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 KR 178/20
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2015 - L 9 R 3560/14
- VG Köln, 07.07.2016 - 1 K 5690/15
Altersgrenze für Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte nicht zu …
- VG Hamburg, 29.10.2021 - 6 K 1892/20
Erfolglose Klage eines Landwirts gegen die Genehmigung eines …